Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Office-Service


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Office-Service und sonstige Leistungen sind rechtsverbindlich Bestandteil sämtlicher Beratungs- Dienstleistungs- und Nutzungsvereinbarungen zwischen dem Unternehmen B&R Design Engineering Ltd. (kurz „B&R“ genannt) und deren Vertragspartnern (Kunden, Mandanten, Nutzern).


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die darauf basierenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen Vertragspartner und B&R basieren auf dem Recht und den Standesregelungen der Republik Zypern.


B&R erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der aktuellen Leistungsbeschreibungen (LB). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht, auch dann nicht, wenn B&R ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennt B&R nicht an, es sei denn, B&R stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn B&R in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. B&R ist berechtigt, die LB sowie diese AGB mit einer Frist von zwei Wochen im Voraus zu ändern.


Die jeweilige Änderung wird B&R auf den entsprechenden Internetpräsenzen schriftlich bekannt geben. Gleichzeitig wird der Vertragspartner ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die jeweilige Änderung Gegenstand des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Vertrages wird, wenn der Mandant dieser Änderung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Widerspricht der Vertragspartner, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist nachweisbar schriftlich zu kündigen.


(1) Allgemeine Hinweise


Es gelten für vertragliche Beziehungen zu B&R ausschließlich die gesetzlichen Normen der Republik Zypern aus aktueller Rechtssprechung – Allgemeine Geschäftsbedingungen, hier wie oben beschrieben.


(2) Grundsatzregelung


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und darauf basierender Verträge unwirksam oder gar undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und darauf basierender Verträge im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die hier dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder darauf basierende Verträge als lückenhaft erweisen.


(3) Zustandekommen des Vertrages


Der Vertrag kommt zwischen B&R und dem Vertragspartner dadurch zustande, dass B&R den Auftrag/Anfrage/Bestellung des Mandanten mit der Bereitstellung der Leistung durch Auftragsbestätigung (Rechnungsstellung) per E-Mail annimmt (ersatzweise Zahlung des Vertragspartners, Nichterstattung B&R innerhalb von 4 Wochen nach Zahlungseingang). Ebenfalls kann bereits auch in der Bereitstellung der Leistungen die Annahmeerklärung der B&R liegen. B&R behält sich vor, den Antrag vor Abschluss des Vertrages im Einzelfall aus wichtigem Grund abzulehnen.


Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der B&R (siehe entsprechende Webpage), in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind bzw. ein mündlicher oder auch schriftlicher Auftrag des Kunden.


Es gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach Recht der Republik Zypern. Der Kunde bestätigt grundsätzlich mit Vertragsschluss ausdrücklich seine Eigenschaft als Vollkaufmann.


Gesonderte Bedingungen zur Nutzung durch Personen


B&R geht grundsätzlich bei sämtlichen Nutzern des Office-Service davon aus, dass es sich bei diesen Person um Unternehmer im Sinne des Gesetzes handelt. B&R ist grundsätzlich nicht verpflichtet, diese grundsätzliche Annahme zu überprüfen.


Grundsätzlich erklärt jede Person, die mit B&R schriftlich oder auch telefonisch in Kontakt tritt, verbindlich gegenüber B&R, dass es sich in ihrer Person um einen Vollkaufmann (Unternehmer – kein Existenzgründer) handelt. Sollte eine Person nicht mit dieser Regelung einverstanden sein, so wird sie gebeten, keine Informationen über B&R anzufordern, insbesondere keine Leistungen über B&R zu beantragen.


Grundsätzliche Regelung zum Widerrufs- und Rücktrittsrecht


Grundsätzlich und unter Hinweis auf vorgenannte Bestimmungen ist ein Widerrufs- und auch Rücktrittsrecht grundsätzlich ausgeschlossen.


(4) Pflichten des Vertragspartners


Der Mandant ist in jedem Fall für die richtige Eingabe seiner Daten, welche für die Abwicklung des Vertrages und/oder die Nutzung der Leistungen erforderlich sind, verantwortlich. Änderungen dieser Daten sind der B&R unverzüglich durch den Mandanten schriftlich mitzuteilen.


Der Mandant hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, dass von ihm zu verantwortende Inhalte der B&R zugerechnet werden.


Der Mandant ist verpflichtet, für die ständige Aktualität seiner bei B&R gespeicherten Daten zu sorgen und somit eine ständige Erreichbarkeit auf dem Postweg oder digitalem Postweg (Email) zu gewährleisten.


Etwaige Schäden die dem Mandanten direkt oder auch indirekt dadurch entstehen, dass B&R ihn nicht schriftlich erreicht hat, werden nicht von B&R übernommen. (z.B. Bußgelder wegen Fristversäumnissen etc.). Pflicht zur Recherche besteht seitens der B&R nicht.


Gibt der Vertragspartner Änderungen der Kontaktdaten nicht bekannt, gelten schriftliche Erklärungen der B&R als zugegangen, wenn sie an die letzte der B&R bekannt gegebenen Anschrift gesendet wurden. Dies gilt auch für Zustellungen auf elektronischem Wege.


Der Vertragspartner wird B&R unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie über alle Vorgänge informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.


Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Angaben (Logos, Domainnamen, etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die B&R haftet ausdrücklich nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte.


(5) Leistungsentgelt


Wenn nichts anderes schriftlich mit B&R vereinbart wurde, entsteht der Anspruch der B&R für jede einzelne Leistung per Vorkasse. Alle Leistungen der B&R die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert durch B&R berechnet. Alle der B&R erwachsenden Auslagen sind vom Vertragspartner zu ersetzen.


B&R behält sich das Recht vor, die Leistungsentgelte zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen durch Dritte eintreten. Auf Verlangen des Mandanten wird B&R die Gründe der Kostenssenkung bzw. Kostenerhöhungen nachweisen.


Die Leistungsentgelte sind umgehend und ohne Abzug innerhalb von 6 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Verzugsfall ist B&R berechtigt, gegenüber den Vertragspartner Zinsen in Höhe von 7 Prozentpunkten pro Jahr zu fordern. Falls B&R in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist diese berechtigt, diesen geltend zu machen.


B&R ist im Verzugsfalle des Weiteren berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen, überdies weitergeleitete Post und eingehende Anrufe im Rahmen des Post- und Telefonservices (Postweiterleitung am Registersitz nicht anzunehmen bzw. nicht weiterzuleiten.


Der Vertragspartner hat Einwände gegen Rechnungen von B&R unverzüglich bzw. spätestens zehn Tage nach Erhalt der Rechnung zu erheben. Einwände berechtigen den Vertragspartner nicht, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern. Erkennt B&R die Einwände ganz oder teilweise an, erstattet B&R dem Vertragspartner zu viel gezahlte Beträge. Veranlasst der Vertragspartner eine Rücklastschrift, gehen die damit verbundenen Kosten der B&R zu seinen Lasten und berechtigt B&R zur Kündigung des gesamten Vertrages aus wichtigem Grund.


Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden und diese durch B&R anerkannt wurden. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen (Einzel-) Vertragsverhältnis beruht.


(6) Fremdleistungen / Beauftragung geeigneter Dritter


Die B&R ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren ("Besorgungsgehilfe"). Die B&R wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.


Die B&R übernimmt das Inkasso für die erbrachte Leistung der Besorgungshilfen, wenn die Leistung Teil des Angebotes ist.


(7) Haftung


B&R haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen nur, wenn zurechenbare Pflichtverletzungen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder B&R eine wesentliche Vertragspflicht zumindest leicht fahrlässig verletzt hat.


Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen. Die Haftung der B&R ist ebenso ausgeschlossen, wenn der Mandant seiner Mitteilungspflicht nicht entsprochen hat.


Steht dem Vertragspartner ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zu, ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.


Der Vertragspartner hat Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Leistung durch die B&R schriftlich und per Einschreiben geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Mandanten das Recht auf Nachbesserung oder Austausch der Leistung durch B&R zu.


Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Mandant der B&R alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. B&R ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für B&R mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.


Grundsätzlich ist eine Beweislastumkehr zu Lasten der B&R ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Mandanten zweifelsfrei zu beweisen. Die Haftung für jeden Postlauf wird ausdrücklich ausgeschlossen.


(8) Datenschutz


B&R erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte Daten entsprechend den zyprisch gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, und zwar einerseits zur Erfüllung der Vertragspflichten, andererseits zur Einhaltung gesetzlicher Dokumentationspflichten. Im Rahmen der Registrierung werden von B&R personenbezogene Daten erhoben. Diese Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Mandantenbetreuung sowie zu internen Untersuchungen genutzt. Der Mandant erklärt hierzu sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an unternehmensfremde und unberechtigte Dritte erfolgt zu keiner Zeit!


(9) Zurückbehaltungsrecht


Die B&R ist grundsätzlich im Falle offener Forderungen gegenüber dem Vertragspartner berechtigt, sämtliche Leistungen, Korrespondenz, Dienstleistungen, Schriftstücke und Dokumente, auch in digitalisierter Form, bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen zurückzubehalten. Die Nichtzahlung der monatlichen oder auch jährlichen Gebühren hat zur Folge, dass B&R seine Ansprüche zunächst gegenüber der Gesellschaft des Vertragspartners oder auch gegen den Vertragspartner in Persona durchsetzen kann. Allgemein gelten für diese gesamten AGB, dass Ansprüche der B&R gegenüber dem Vertragspartner in Person einklagbar sind.


(10) Kündigungsfristen


Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Parteien berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Kalenderjahres schriftlich per Einschreiben zu kündigen.


Den Parteien bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:


a) Der Vertragspartner ist mit der Zahlung gegenüber B&R in Verzug;
      oder
b) der Vertragspartner verstößt wiederholt schuldhaft gegen die ihm aus dem Vertragsverhältnis mit B&R obliegenden Pflichten.


Die Kündigungserklärung muss in jedem Fall in Schriftform und per Einschreiben erfolgen.


(11) Schlussbestimmungen


Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Zypern. Änderungen der AGB werden, wie bereits dargestellt, veröffentlicht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb genannter Frist schriftlich widerspricht. B&R wird auf diese Folge in der Mitteilung bzw. der Veröffentlichung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung bzw. der Veröffentlichung bei B&R eingegangen sein.


(12) Gerichtsstand


Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Zypern. Gerichtstand ist Nicosia (EU).


Stand: AGB0910<>


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